Kurz gesagt: R44 und R129 (i-Size) sind UN-Regelungen für die Zulassung von Kindersitzen. R44 teilt Sitze nach dem Gewicht des Kindes ein (Gruppen 0+ bis III), R129 nach der Körpergröße in Zentimetern, schreibt einen Seitenaufpralltest und rückwärtsgerichtetes Fahren mindestens bis 15 Monate vor. Neue R44-Sitze dürfen in der EU seit 1. September 2024 nicht mehr verkauft werden – vorhandene dürfen aber weiter genutzt werden.
Autorin: Eva Birsa, Mama und Mitgründerin von Evitas · Aktualisiert: 28.09.2026
R44 und R129 (i-Size) im Vergleich
| UN ECE R44/04 (alt) | UN R129 / i-Size (neu) | |
|---|---|---|
| Einteilung | nach Gewicht: Gruppen 0+ (bis 13 kg), I (9–18 kg), II/III (15–36 kg) | nach Körpergröße in cm (z. B. 40–87, 40–105, 100–150 cm) und Maximalgewicht |
| Rückwärtsfahren | vorwärtsgerichtet schon ab 9 kg erlaubt | Pflicht mindestens bis 15 Monate, unabhängig von der Größe |
| Seitenaufprall | nicht Teil des Tests | Seitenaufpralltest Pflicht |
| Befestigung | Fahrzeuggurt oder ISOFIX | i-Size-Sitze mit ISOFIX und Stützfuß oder Top Tether; R129 umfasst auch gegurtete Sitze und Sitzerhöhungen mit Rückenlehne |
| Verkauf in der EU | neu nicht mehr erhältlich (seit 1.9.2024) | einzige Norm für neue Sitze |
| Nutzung | weiterhin erlaubt | erlaubt |
Verkaufsverbot für R44-Kindersitze: was genau gilt
Laut ADAC dürfen neue nach R44 zugelassene Kindersitze seit September 2023 nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden; der Handel durfte Restbestände noch ein Jahr lang, bis 31. August 2024, abverkaufen. Seit dem 1. September 2024 werden in der EU nur noch neue Sitze nach UN R129 verkauft. Ein Nutzungsverbot gibt es nicht: Ein intakter Sitz nach R44/03 oder R44/04 darf weiter verwendet werden. Vorsicht bei Gebrauchtsitzen – nach einem Unfall den Sitz austauschen und bei älteren Modellen die vom Hersteller empfohlene Nutzungsdauer prüfen.
So lesen Sie das orange Prüfetikett
- R129 / i-Size: Logo „i-Size“ (oder „R129“), Größenbereich in cm (z. B. 40–105 cm), maximales Kindergewicht und Prüfnummer mit E und Ländernummer (z. B. E1 für Deutschland, E4 für die Niederlande), danach „129R“ und die Serie (z. B. 03).
- R44: Aufschrift „ECE R44/04“ (oder 44/03), Gruppe und Gewicht (z. B. 9–18 kg), Kategorie universal, semi-universal oder specific vehicle und Prüfnummer, die mit „04“ beginnt.
- Kein oranges Etikett? Sitz nicht verwenden – ohne Zulassung keine Gewähr, dass er geprüft wurde.
i-Size ist der strengste Teil der R129: Ein i-Size-Sitz passt auf jeden mit i-Size gekennzeichneten Sitzplatz. Bei anderen R129-Sitzen (z. B. gegurtet) die Typenliste prüfen.
Kindersitzpflicht in Deutschland und Österreich
- Deutschland: Kinder bis 12 Jahre, die kleiner als 150 cm sind, müssen in einer geeigneten Kinderrückhalteeinrichtung gesichert werden (StVO § 21).
- Österreich: Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 135 cm sind, brauchen eine ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechende Rückhalteeinrichtung; ab 135 cm darf der normale Sicherheitsgurt verwendet werden. Neu gekaufte Sitze müssen laut ÖAMTC der R129 entsprechen, vorhandene mindestens R44/04.
- Beifahrersitz: Rückwärtsgerichtete Kindersitze sind auf dem Beifahrersitz nur mit deaktiviertem Airbag erlaubt.
Regeln in anderen europäischen Ländern
Auf Reisen gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes:
| Land | Kindersitzpflicht | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Italien | unter 150 cm | für Kinder unter 4 Jahren Pflicht eines Warnsystems gegen das Vergessen (dispositivo antiabbandono) in in Italien zugelassenen Fahrzeugen |
| Kroatien | unter 150 cm | 135–150 cm nur hinten mit Erwachsenengurt; Strafe 130 € |
| Slowenien | unter 140 cm oder 36 kg | Strafe 120 € |
| Frankreich | bis 10 Jahre | bis 10 Jahre in der Regel hinten; Ausnahme z. B. Reboarder mit deaktiviertem Airbag |
| Tschechien | bis 150 cm und 36 kg | – |
| Polen | unter 150 cm | Ausnahme hinten für Kinder über 135 cm |
| Rumänien | bis 135 cm | – |
Zusammenfassung nach Angaben von Automobilclubs und offiziellen Stellen (siehe Quellen). Vorschriften können sich ändern – vor der Reise aktuelle Regeln prüfen.
Sollte ich meinen R44-Sitz gegen einen i-Size-Sitz tauschen?
Nicht zwingend, wenn der Sitz unbeschädigt ist, zu Größe und Gewicht des Kindes passt und korrekt eingebaut ist. Beim Neukauf wählen Sie ohnehin zwischen R129-Sitzen. Dabei helfen der Ratgeber Kindersitz kaufen, die Ergebnisse des ADAC Kindersitztests und der Artikel Reboarder: rückwärtsgerichtet bis 4 Jahre. Alle i-Size-Kindersitze finden Sie unter Kindersitze oder nach Größe: 40–87 cm, 40–105 cm, 100–150 cm.
Häufige Fragen
Darf ich einen R44-Kindersitz noch benutzen?
Ja. Verboten ist nur der Verkauf neuer R44-Sitze (in der EU seit 1.9.2024); die Nutzung zugelassener Sitze nach R44/03 und R44/04 ist weiterhin erlaubt.
Was bedeutet i-Size?
i-Size ist Teil der UN R129 für Sitze, die nach Körpergröße gewählt werden, ISOFIX haben und auf alle i-Size-Sitzplätze im Auto passen.
Wie lange muss mein Kind rückwärts fahren?
Mit R129-Sitzen mindestens bis 15 Monate. Empfohlen wird so lange wie möglich, bis etwa 4 Jahre (105 cm).
Woran erkenne ich, ob mein Sitz R44 oder R129 ist?
Am orangen Etikett: R129 nennt die Größe in cm und „129R“ in der Prüfnummer, R44 die Gruppe, das Gewicht in kg und „R44/04“.
Darf ein Kind im Kindersitz vorne sitzen?
In Deutschland und Österreich ja, in einem passenden Sitz; ein Reboarder nur mit deaktiviertem Beifahrerairbag. Am sichersten ist die Rückbank.
Quellen
- ADAC – i-Size und UN ECE Reg. 44: Welche Kindersitznormen sind erlaubt?
- ÖAMTC – Kindersicherung im Auto: gesetzliche Bestimmungen
- ÖAMTC – Kindersicherung im Auto in Europa
- MIT (Italien) – Pflicht für Antiabbandono-Systeme
Die Inhalte dienen der Information und ersetzen keine amtlichen Vorschriften. Beim Einbau die Anleitungen von Kindersitz- und Fahrzeughersteller beachten.


